AGB

AGB für Dienstleister*innen

1. Dienstleister*innen

Dienstleister*innen im Institut IMS Hannover sind selbst­stän­dige Unternehmer*innen, die sich im Institut IMS Hannover einmieten und ausschließ­lich auf frei­wil­liger Basis arbeiten. Das Auftrags­ver­hältnis entsteht ausschließ­lich nur zwischen den entspre­chenden Dienstleister*innen und den Auftrag­ge­benden (Gäst*innen).

Nur voll­jäh­rigen Personen ist es gestattet, das Institut IMS zu betreten und einzelne Dienste in Anspruch zu nehmen.

Es erfolgt gene­rell eine Vorbe­spre­chung über die Art und Weise und den Umfang der zu erbrin­genden Dienst­leis­tung zwischen Unternehmer*in und den späteren Auftrag­ge­benden.

Die verein­barten Dienst­leis­tungen werden im Institut IMS Hannover von einzelnen oder mehreren Dienstleister*innen erbracht.

Der Konsum von Substanzen, die unter das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz fallen, ist ausdrück­lich unter­sagt. Dazu gehören auch das Einbringen von verschrei­bungs­pflich­tigen Medi­ka­menten, Drogen, Alkohol und Betäu­bungen jegli­cher Art.

Gäst*innen, die bereits beim Empfang unter Alkohol, Drogen oder Betäu­bungs­mittel stehen, werden dem Institut IMS Hannover verwiesen.


2. Vergü­tung

Das verein­barte Honorar wird vor Inan­spruch­nahme der Dienst­leis­tung entrichtet.

Der Anspruch auf Dienst­leis­tung besteht nur mit der jewei­ligen dienst­leis­tenden Person.


3. Haus­re­geln

In den einzelnen Räumen des Institut IMS Hannover gilt ein striktes Rauch­verbot.

Die Gäst*innen unter­liegen in den Räum­lich­keiten des Institut IMS Hannover den Weisungen und Vorgaben der Geschäfts­lei­tung bzw. den Dienstleister*innen.

Alle Hand­lungen und Vorgänge im Institut IMS Hannover unter­liegen der Diskre­tion. Zu keiner Zeit findet ein Austausch von Infor­ma­tionen mit Dritten statt. Dies versi­chern sowohl die Geschäfts­lei­tung, die einzelnen Dienstleister*innen als auch die Gäst*innen.

Die Geschäfts­lei­tung ist zur Wahrung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ordnung im Institut IMS Hannover verpflichtet.


4. Video­über­wa­chung

Das Institut IMS Hannover ist zum Schutz vor unge­be­tenen Personen und zur Sicher­heit der im Hause arbei­tenden Personen video­über­wacht. Die Video­über­wa­chung ist begrenzt auf den Eingangs­be­reich. In den einzelnen Räumen, in denen eine Leis­tungs­er­brin­gung erfolgt, findet zu keiner Zeit eine Video­über­wa­chung statt. Sind Gäst*innen mit der Video­über­wa­chung nicht einver­standen, kommt das Vertrags­ver­hältnis nicht zustande. Aufnahmen, die im Falle einer Straf­ver­fol­gung nicht rele­vant sind, werden unver­züg­lich gelöscht.

Die Geschäfts­lei­tung des Institut IMS Hannover bzw. die Dienstleister*innen klären die Gäst*innen im Vorfeld über die Video­über­wa­chung auf. Diese Verpflich­tung ist durch Beschil­de­rung im Eingangs­be­reich sowie an der Eingangstür erbracht.


5. Miet­ge­gen­stand

Die Geschäfts­lei­tung stellt den Dienstleister*innen zum jewei­ligen Zweck ange­mie­tete Zimmer zur Verfü­gung. Dies beinhaltet auch die übliche Ausstat­tung, die Einrich­tungs­ge­gen­stände sowie Verbrauchs­ma­te­ria­lien. Es wird darauf hinge­wiesen, dass die Gegen­stände pfleg­lich zu behan­deln sind und im Scha­dens­fall unver­züg­lich die Geschäfts­füh­rung zu infor­mieren ist.

Sollte ein Schaden durch Hand­lungen von Gäst*innen entstehen, ist eben­falls die Geschäfts­lei­tung zu infor­mieren.

Im Fall von Vorsatz und Fahr­läs­sig­keit über­nimmt das Institut IMS Hannover zu keiner Zeit Haftung oder Gewähr.


6. Sauber­keit und Hygiene

Die Dienstleister*innen sind stets verpflichtet, für Sauber­keit und Hygiene in den ange­mie­teten Räumen zu sorgen, insbe­son­dere nach erbrachter Dienst­leis­tung.


7. Gesund­heit

Sollten im Falle der Leis­tungs­er­brin­gung Gäst*innen oder Dienstleister*innen einer Gefahr für Leib, Leben und Gesund­heit ausge­setzt sein, sind alle erfor­der­li­chen Rettungs­maß­nahmen einzu­leiten. In diesem Falle sind auch die Polizei und Rettungs­dienste zu infor­mieren.


8. BEEN­DI­GUNG DES AUFTRAGS

Der Auftrag gilt mit Ablauf des Termins als beendet.

Ein Auftrag kann unter bestimmten Umständen abge­bro­chen werden. Dies ist u.a. möglich, wenn Gäst*innen weiter­ge­hende Dienst­leis­tungen einfor­dern, als im Vorfeld bespro­chen. Eine Teil­erstat­tung erfolgt in diesem Falle nicht. Das entrich­tete Honorar gilt darüber hinaus als verein­bart.


9. Salva­to­ri­sche Klausel

Sollten einzelne Klau­seln der AGB einer Wirk­sam­keit entge­gen­stehen, so bleiben die übrigen in ihrer Wirk­sam­keit bestehen.

AGB für ANMIE­TUNGEN

Das Institut IMS Hannover bietet gewerb­lich handelnden Personen eine Anmie­tung der Räum­lich­keiten.

  • Eine Anmie­tung und somit Nutzung der Räum­lich­keiten erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzenden. Die Nutzer*innen haften für sich selbst und die sie beglei­tenden Personen. Die Personen sind frei­willig anwe­send.
  • Außer­halb des Gebäudes (Straße, Eingang und Trep­pen­haus) ist es den Betei­ligten nicht gestattet, sexu­elle Hand­lungen vorzu­nehmen.
  • Die Kondom­pflicht gemäß dem Prosti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz – Prost­SchG § 32 ist entspre­chend einzu­halten.
  • Sollten im Zusam­men­hang der Anmie­tung der Vermie­terin Schäden entstehen, haben die Nutzenden den Schaden voll­ständig zu ersetzen. Ersatz­an­sprüche an Dritte gegen­über der Vermie­terin sind im vorge­nannten Zusam­men­hang frei­zu­stellen.
  • In der Anmie­tung sind die Benut­zung der sani­tären Anlagen und die Reini­gung der Räum­lich­keiten inklu­sive.
  • Die Anfrage zur Anmie­tung erfolgt schrift­lich über die Kontakt­seite, Gebühr für gewerb­liche Nutzung auf Anfrage.
  • Mit der Anmie­tung erklären sich die Nutzer*innen mit den Preisen und AGB einver­standen.