AGB
AGB für Dienstleister*innen
1. Dienstleister*innen
Dienstleister*innen im Institut IMS Hannover sind selbstständige Unternehmer*innen, die sich im Institut IMS Hannover einmieten und ausschließlich auf freiwilliger Basis arbeiten. Das Auftragsverhältnis entsteht ausschließlich nur zwischen den entsprechenden Dienstleister*innen und den Auftraggebenden (Gästen). Nur volljährigen Personen ist es gestattet, das Institut IMS zu betreten und einzelne Dienste in Anspruch zu nehmen. Es erfolgt generell eine Vorbesprechung über die Art und Weise und den Umfang der zu erbringenden Dienstleistung zwischen Unternehmer*in und den späteren Auftraggebenden. Die vereinbarten Dienstleistungen werden im Institut IMS Hannover von einer oder mehreren Dienstleister*innen erbracht. Der Konsum von Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist ausdrücklich untersagt. Dazu gehören auch das Einbringen von verschreibungspflichtigen Medikamenten, Drogen, Alkohol und Betäubungen jeglicher Art. Gäste, die bereits beim Empfang unter Alkohol, Drogen oder Betäubungsmittel stehen, werden dem Institut IMS Hannover verwiesen.2. Vergütung
Das vereinbarte Honorar wird vor Inanspruchnahme der Dienstleistung entrichtet. Der Anspruch auf Dienstleistung besteht nur mit der jeweiligen Dienstleister*in.3. Hausregeln
In den einzelnen Räumen des Institut IMS Hannover gilt ein striktes Rauchverbot. Die Gäste unterliegen in den Räumlichkeiten des Institut IMS Hannover den Weisungen und Vorgaben der Geschäftsleitung bzw. der Dienstleister*innen. Alle Handlungen und Vorgänge im Institut IMS Hannover unterliegen der Diskretion. Zu keiner Zeit findet ein Austausch von Informationen mit Dritten statt. Dies versichern sowohl die Geschäftsleitung, die einzelnen Dienstleister*innen als auch die Gäste. Die Geschäftsleitung ist zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Institut IMS Hannover verpflichtet.4. Videoüberwachung
Das Institut IMS Hannover ist zum Schutz vor ungebetenen Gästen und zur Sicherheit der im Hause arbeitenden Personen videoüberwacht. Die Videoüberwachung ist begrenzt auf den Eingangsbereich. In den einzelnen Räumen, in denen eine Leistungserbringung erfolgt, findet zu keiner Zeit eine Videoüberwachung statt. Ist der Gast mit der Videoüberwachung nicht einverstanden, kommt das Vertragsverhältnis nicht zustande. Aufnahmen, die im Falle einer Strafverfolgung nicht relevant sind, werden unverzüglich gelöscht. Die Geschäftsleitung des Institut IMS Hannover bzw. die Dienstleisteri*nnen klären die Gäste im Vorfeld über die Videoüberwachung auf. Diese Verpflichtung ist durch Beschilderung im Eingangsbereich sowie an der Eingangstür erbracht.5. Mietgegenstand
Die Geschäftsleitung stellt den Dienstleister*innen zum jeweiligen Zweck angemietete Zimmer zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die übliche Ausstattung, die Einrichtungsgegenstände sowie Verbrauchsmaterialien. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gegenstände pfleglich zu behandeln sind und im Schadensfall unverzüglich die Geschäftsführung zu informieren ist. Sollte ein Schaden durch Handlungen von Gästen entstehen, ist ebenfalls die Geschäftsleitung zu informieren. Im Fall von Vorsatz und Fahrlässigkeit übernimmt das Institut IMS Hannover zu keiner Zeit Haftung oder Gewähr.6. Sauberkeit und Hygiene
Die Dienstleister*innen sind stets verpflichtet, für Sauberkeit und Hygiene in den angemieteten Räumen zu sorgen, insbesondere nach erbrachter Dienstleistung.7. Gesundheit
Sollten im Falle der Leistungserbringung Gäste oder Dienstleister*innen einer Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit ausgesetzt sein, sind alle erforderlichen Rettungsmaßnahmen einzuleiten. In diesem Falle sind auch die Polizei und Rettungsdienste zu informieren.8. Auftragsbeendigung
Der Auftrag gilt mit Ablauf des Termins als beendet. Ein Auftrag kann unter bestimmten Umständen abgebrochen werden. Dies ist u.a. möglich, wenn Gäste weitergehende Dienstleistungen einfordern als im Vorfeld besprochen. Eine Teilerstattung erfolgt in diesem Falle nicht. Das entrichtete Honorar gilt darüber hinaus als vereinbart.9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln der AGB einer Wirksamkeit entgegenstehen, so bleiben die übrigen in ihrer Wirksamkeit bestehen.Anmietung AGB
Das Institut IMS Hannover bietet professionellen und privaten Personen eine Anmietung der Räumlichkeiten.
- Die Nutzung ist somit gewerbsmäßig oder privat.
- Eine Anmietung und somit Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzenden. Die Nutzer*innen haften für sich selbst und die sie begleitenden Personen.
- Die Personen sind freiwillig anwesend.
- Außerhalb des Gebäudes (Straße, Eingang und Treppenhaus) ist es den Beteiligten nicht gestattet, sexuelle Handlungen vorzunehmen.
- Die Kondompflicht gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG § 32 ist entsprechend einzuhalten.
- Sollten im Zusammenhang der Anmietung der Vermieterin Schäden entstehen, haben die Nutzenden den Schaden vollständig zu ersetzen. Ersatzansprüche an Dritte gegenüber der Vermieterin sind im vorgenannten Zusammenhang freizustellen.
- In der Anmietung sind die Benutzung der sanitären Anlagen und die Reinigung der Räumlichkeiten inklusive.
- Die Anfrage zur Anmietung erfolgt schriftlich über die Kontaktseite.
- Mit der Anmietung erklären sich die Nutzer*innen mit den Preisen und AGB einverstanden.