AGB

AGB für Dienstleister*innen

1. Dienstleister*innen

Dienstleister*innen im Institut IMS Hannover sind selbst­stän­dige Unternehmer*innen, die sich im Institut IMS Hannover einmieten und ausschließ­lich auf frei­wil­liger Basis arbeiten. Das Auftrags­ver­hältnis entsteht ausschließ­lich nur zwischen den entspre­chenden Dienstleister*innen und den Auftrag­ge­benden (Gästen). Nur voll­jäh­rigen Personen ist es gestattet, das Institut IMS zu betreten und einzelne Dienste in Anspruch zu nehmen. Es erfolgt gene­rell eine Vorbe­spre­chung über die Art und Weise und den Umfang der zu erbrin­genden Dienst­leis­tung zwischen Unternehmer*in und den späteren Auftrag­ge­benden. Die verein­barten Dienst­leis­tungen werden im Institut IMS Hannover von einer oder mehreren Dienstleister*innen erbracht. Der Konsum von Substanzen, die unter das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz fallen, ist ausdrück­lich unter­sagt. Dazu gehören auch das Einbringen von verschrei­bungs­pflich­tigen Medi­ka­menten, Drogen, Alkohol und Betäu­bungen jegli­cher Art. Gäste, die bereits beim Empfang unter Alkohol, Drogen oder Betäu­bungs­mittel stehen, werden dem Institut IMS Hannover verwiesen.

2. Vergü­tung

Das verein­barte Honorar wird vor Inan­spruch­nahme der Dienst­leis­tung entrichtet. Der Anspruch auf Dienst­leis­tung besteht nur mit der jewei­ligen Dienstleister*in.

3. Haus­re­geln

In den einzelnen Räumen des Institut IMS Hannover gilt ein striktes Rauch­verbot. Die Gäste unter­liegen in den Räum­lich­keiten des Institut IMS Hannover den Weisungen und Vorgaben der Geschäfts­lei­tung bzw. der Dienstleister*innen. Alle Hand­lungen und Vorgänge im Institut IMS Hannover unter­liegen der Diskre­tion. Zu keiner Zeit findet ein Austausch von Infor­ma­tionen mit Dritten statt. Dies versi­chern sowohl die Geschäfts­lei­tung, die einzelnen Dienstleister*innen als auch die Gäste. Die Geschäfts­lei­tung ist zur Wahrung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ordnung im Institut IMS Hannover verpflichtet.

4. Video­über­wa­chung

Das Institut IMS Hannover ist zum Schutz vor unge­be­tenen Gästen und zur Sicher­heit der im Hause arbei­tenden Personen video­über­wacht. Die Video­über­wa­chung ist begrenzt auf den Eingangs­be­reich. In den einzelnen Räumen, in denen eine Leis­tungs­er­brin­gung erfolgt, findet zu keiner Zeit eine Video­über­wa­chung statt. Ist der Gast mit der Video­über­wa­chung nicht einver­standen, kommt das Vertrags­ver­hältnis nicht zustande. Aufnahmen, die im Falle einer Straf­ver­fol­gung nicht rele­vant sind, werden unver­züg­lich gelöscht. Die Geschäfts­lei­tung des Institut IMS Hannover bzw. die Dienstleisteri*nnen klären die Gäste im Vorfeld über die Video­über­wa­chung auf. Diese Verpflich­tung ist durch Beschil­de­rung im Eingangs­be­reich sowie an der Eingangstür erbracht.

5. Miet­ge­gen­stand

Die Geschäfts­lei­tung stellt den Dienstleister*innen zum jewei­ligen Zweck ange­mie­tete Zimmer zur Verfü­gung. Dies beinhaltet auch die übliche Ausstat­tung, die Einrich­tungs­ge­gen­stände sowie Verbrauchs­ma­te­ria­lien. Es wird darauf hinge­wiesen, dass die Gegen­stände pfleg­lich zu behan­deln sind und im Scha­dens­fall unver­züg­lich die Geschäfts­füh­rung zu infor­mieren ist. Sollte ein Schaden durch Hand­lungen von Gästen entstehen, ist eben­falls die Geschäfts­lei­tung zu infor­mieren. Im Fall von Vorsatz und Fahr­läs­sig­keit über­nimmt das Institut IMS Hannover zu keiner Zeit Haftung oder Gewähr.

6. Sauber­keit und Hygiene

Die Dienstleister*innen sind stets verpflichtet, für Sauber­keit und Hygiene in den ange­mie­teten Räumen zu sorgen, insbe­son­dere nach erbrachter Dienst­leis­tung.

7. Gesund­heit

Sollten im Falle der Leis­tungs­er­brin­gung Gäste oder Dienstleister*innen einer Gefahr für Leib, Leben und Gesund­heit ausge­setzt sein, sind alle erfor­der­li­chen Rettungs­maß­nahmen einzu­leiten. In diesem Falle sind auch die Polizei und Rettungs­dienste zu infor­mieren.

8. Auftrags­be­en­di­gung

Der Auftrag gilt mit Ablauf des Termins als beendet. Ein Auftrag kann unter bestimmten Umständen abge­bro­chen werden. Dies ist u.a. möglich, wenn Gäste weiter­ge­hende Dienst­leis­tungen einfor­dern als im Vorfeld bespro­chen. Eine Teil­erstat­tung erfolgt in diesem Falle nicht. Das entrich­tete Honorar gilt darüber hinaus als verein­bart.

9. Salva­to­ri­sche Klausel

Sollten einzelne Klau­seln der AGB einer Wirk­sam­keit entge­gen­stehen, so bleiben die übrigen in ihrer Wirk­sam­keit bestehen.

Anmie­tung AGB

Das Institut IMS Hannover bietet profes­sio­nellen und privaten Personen eine Anmie­tung der Räum­lich­keiten.
  • Die Nutzung ist somit gewerbs­mäßig oder privat.
  • Eine Anmie­tung und somit Nutzung der Räum­lich­keiten erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzenden. Die Nutzer*innen haften für sich selbst und die sie beglei­tenden Personen.
  • Die Personen sind frei­willig anwe­send.
  • Außer­halb des Gebäudes (Straße, Eingang und Trep­pen­haus) ist es den Betei­ligten nicht gestattet, sexu­elle Hand­lungen vorzu­nehmen.
  • Die Kondom­pflicht gemäß dem Prosti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz – Prost­SchG § 32 ist entspre­chend einzu­halten.
  • Sollten im Zusam­men­hang der Anmie­tung der Vermie­terin Schäden entstehen, haben die Nutzenden den Schaden voll­ständig zu ersetzen. Ersatz­an­sprüche an Dritte gegen­über der Vermie­terin sind im vorge­nannten Zusam­men­hang frei­zu­stellen.
  • In der Anmie­tung sind die Benut­zung der sani­tären Anlagen und die Reini­gung der Räum­lich­keiten inklu­sive.
  • Die Anfrage zur Anmie­tung erfolgt schrift­lich über die Kontakt­seite.
  • Mit der Anmie­tung erklären sich die Nutzer*innen mit den Preisen und AGB einver­standen.

Gebühr private Nutzung:

60,00 EUR je Stunde für einen Raum für zwei Personen. Aufschlag für die dritte Person 40,00 EUR. Weitere Personen auf Anfrage. Die Gebühr für die Buchung ist im Voraus bar vor Ort oder per Über­wei­sung zu entrichten.

Stor­nie­rung der Buchung:

Bei Stor­nie­rungen unter 24 Stunden vor dem Buchungs­termin wird 100% des Miet­preises berechnet. Gebühr für gewerb­liche Nutzung auf Anfrage.